Impressum
Silverdome Entertainment - Goethestr. 56 - 69214 Eppelheim - Germany
Inhaber: Constantin Voujouklidis
Steuernr.: 32453/35783
Hinweis zu externen Links!
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten u. U. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unseren Seiten Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: Der Betreiber dieser Seite erklärt ausdrücklich, dass er keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten dieser Homepage und wir machen uns deren Inhalt nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Page angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die hier aufgeführten Links führen.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingung
(AGB)
Diese (AGB) ist Gleichzusetzen mit der Allgemeinen Vertragsbedingung
§ 1Geltung der AGB `s
Silverdome Entertainment vermittelt und betreut Künstler aus allen bereichen, der Show und Unterhaltungsbranche, sowie Bühnen , Ton und Lichtanlagen. Alle mit der Künstlerbetreuung geschlossene Verträge. gleich welcher Art, liegen diesen AGB `s zugrunde. Anders lautende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass es sich um Individualabreden handelt. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn sie in einem der Künstlerbetreuung bestätigten nachfolgenden Bestätigungsschreiben des Kunden enthalten sind und die Künstlerbetreuung diesen nicht widerspricht. Ein Schweigen von seitens der Künstlerbetreuung bedeutet Ablehnung. Die Bedingungen der Künstlerbetreuung gelten mit der Unterschrift unter einen Vertrag als angenommen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Das kostenfrei Parken (Veranstaltungsort & Hotel) sowie der frei und kostenlose Zutritt zum Veranstaltungsort für den Künstler (Künstlerbetreuung) so wie deren Begleitpersonen gehören zur Grundverrausetzung des Vertrages.
§ 2 Vertragsabschluß
Verträge kommen entweder durch Unterschrift beider Vertragsparteien zustande oder durch die Aufführung des Auftritts. In diesem Fall gilt das im Vorfeld versandte Angebot als Vertragsgrundlage. Der Kunde verpflichtet sich, der Künstlerbetreuung, für die Vertragsdurchführung erforderliche Unterlagen und Informationen, richtig, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere hat der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebsphäre zu schaffen, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Die Künstlerbetreuung ist von den Vorschriften des § 181 BGB befreit. Dies gilt nicht für den Kunden.
§ 3 Durchführung
1.Veranstaltungsräume:
Für die gebuchte Leistung / Künstler ist laut Bühnentechnikanweisung eine Leistung entsprechend, ausreichende große Bühne-Aktionsfläche zur Verfügung zu stellen, eventuell ist eine Rücksprache mit der Künstlerbetreuung erforderlich. Ebenso ist die zu jedem Künstler - Programm und evtl. Technikbestätigung beiliegend TECHNICHE - BÜHNENANWEISUNG bindend und somit Vertragsbestandteil. Alle Veranstaltungs - und Raumkosten, wie Energie, Raummiete, Saaltechnik, Reinigung, Feuerwehr, medizinische Notfallversorgung, ect. werden Direkt vom Kunden ( Veranstalter ) Abgerechnet.
2. Auftritt:
Der ( Die ) Künstler ist in der Ausgestaltung und Darbietung seines Programms frei. Künstlerische Weisungen des Veranstalters oder Dritten unterliegen der Künstler nicht. Für die ihm übertragende Leistung übernimmt der Künstler allein die Regie. Änderungen sind mit Ihm oder der Künstlerbetreuung abzustimmen. Eine "Erfolgsgarantie" Des Künstlerprogramms ist kein Vertragsbestandteil. Auf und Abbau, Probe, und Auftrittzeiten sind uns Rechtzeitig vor der Veranstaltung mitzuteilen. Der Abbau erfolgt in der Regel spätestens um 1:00 Uhr. bzw. laut Vertraglicher Vereinbahrung.
3. Musikalische Begleitung
Der (begleitfähige) Künstler entscheidet allein über die Art seiner musikalischen Begleitung (Orchester oder Teilplayback)
3.a Voraussetzung für die Begleitung durch ein Orchester
a) Mindestbesetzung - 7 Stimmen
b) absolut notenfest Begleitsicher
c) eine vorausgehende Probezeit von 60 Minuten am Veranstaltungstag
d) die Tonregie ist absolut im Saal erforderlich
4.Spielzeit und Erfolg:
Eine Verlängerung der Spielzeit / Präsenzzeit ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Dem Kunden sind Stil und Art der Darbietung bekannt. Die Künstlerbetreuung ist nur an die durch diesen Vertag vereinbarten Bedingungen gebunden. Disposition und Regie der Darbietung obliegen ausschließlich der Künstlerbetreuung. Die Zahlung der Gesamtvergütung ist unabhängig von dem Erfolg der Darbietung beim Publikum und Kunden.
§ 4 Gagenentrichtung und Gagengeheimnis
1. Gagenentrichtung
Alle Preise verstehen sich rein netto, zzgl. Künstlersozialabgaben auf Künstlerhonorare gemäß dem von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätze und dem gesetzlichen, in der BRD abzuführenden Mehrwertsteuersatz, auch wenn dies im Eintelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte. Sollte ein Mehrwertsteuersatz an eine andere staatliche Organisation abzuführen sein, so hat die Künstlerbetreuung! Anspruch auf Zahlung dieser Steuer. Ersparte Aufwendungen von seitens des Künstlers / der Leistungen können nicht In Abzug gebracht werden. Alle Zusätzlichen Aufwendungen und Auslagen von der Künstlerbetreuung, die nicht nach Maßgaben der Vermittlungsverträge / Betreuungsverträge von der Künstlervermittlung zu übernehmen sind werden Gesondert in Rechnung gestellt.
1.Gage ( Gagen ) ist ( Sind ) am Tag der Veranstaltung in voller Höhe zuzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von dem Veranstalter an die Künstlerbetreuung zu entrichten. Oder:
2.Spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstag sind 50% der Gesamtgage zu Überweisen. Die verbleibenden restlichen 50% sind am Tag der Veranstaltung in Bar oder per VR - Scheck zu entrichten. Bankverbindung :
Konstantinos Voujouklidis; Kto.: 0491339500 ; BLZ : 67280051 ; Dresdner Bank, Eppelheim
Welche Gagenentrichtung zum Zuge kommt obliegt der Künstlerbetreuung. Es gilt Immer die Vereinbarung auf dem einzelnen Gastspieldirektionsvertrag bzw. dem entsprechenden Konzertvertrag.
2.Gagengeheimnis:
Der Veranstalter (Kunde) verpflichtet sich ausdrücklich, keinem Dritten Auskunft über die Höhe der vereinbarten Gage Zu geben, es sei den, er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Bei Zuwiderhandlung zahlt der Veranstalter (Kunde) dem Künstler (Künstlerbetreuung) einen Schadensersatz von max. jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung.
§ 5 Verpflegung ( Catering ) und Garderobe
Für die (den) Künstler und die Begleitpersonen ist eine Garderobe bereitzustellen. Hierzu wird ein Raum mit Sitzplätzen, Tisch, Spiegel und Waschmöglichkeiten benötigt. Der Kunde stellt Der Künstlerbetreuung ( Interpreten, Technikern, Management, Künstlern, etc. ) Essen und Getränke ( Catering ) in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung.
§6 Gema und Steuern
Der Veranstalter ( Kunde) verpflichtet sich, die Veranstaltung bei der GEMA, evtl. GVL anzumelden und Hierfür fälligen Gebühren abzuführen.
Haftungserklärung zur KSK
Anfallende Abgaben zur KSK (Künstlersozialkasse) trägt der Veranstalter (Kunde) der fällige KSK- Betrag ist Entsprechend im Vertag ausgewiesen. Die Künstlerbetreuung ist verpflichtet, diese Abzuführen, da eine Haftung Bei Nichtzahlung besteht.
§ 7 Entfallen des Auftritts
1.Entfallen des Auftrittes durch den Veranstalter (Kunden)
Entfällt der Auftritt / das Engagement / das Programm durch Absagung des Kunden oder aus einem anderen, vom Kunden verursachten oder in seiner Risikosphäre liegenden Grund, zahlt der Kunde das vertraglich vereinbarte Honorar zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer ( Umsatzsteuer ), die am Tag der Veranstaltung gilt. Dasselbe gilt für die entstandenen Fahrkosten und sonstigen Auslagen wie insbesondere ( Porto, Telefon, Fax etc. )
2.Krankheit des Künstlers
Kann der Künstler infolge von Krankheit die Vertragsleistung nicht einbringen, entfallen Ansprüche aus diesem Vertrag oder aus anderen Rechtsgründen. Der Künstler verpflichtet sich dem Veranstalter die Erkrankung durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Ein Ersatztermin kommt nur durch ausdrückliche neue Vereinbarungen der Vertragspartner Zustande.
3.Rechte des Künstlers
Hat der Künstler zum Veranstaltungstermin eine TV Verpflichtung ist der Veranstalter (Kunde) verpflichtet, den Künstler zur Wahrnehmung derselben aus dem Vertag zu entlassen. Der Künstler, muss dem Veranstalter spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitteilen. In diesem Fall ist der Künstler zu einer Ersatzveranstaltung zu den Bedingungen dieses Vertrages verpflichtet.
§ 8 Aufnahmen
Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass weder er noch Dritte, die von der Darbietung der Künstler und von dem Gesamtprogramm der Künstlerbetreuung ohne ausdrückliche Zustimmung der Künstlerbetreuung oder des Künstlers Fotos, Ton und Filmaufnahmen, audiovisuelle Aufnahmen anfertigen lässt. Sollte durch eine schriftliche Bestätigung durch die Künstlerbetreuung eine Aufzeichnung ausnahmsweise gestattet sein , so darf dieses Material nicht an Dritte weitergegeben werden auch nicht zum zwecke einer Vorführung. Bei Zuwiderhandlung haftet der Veranstalter (Kunde) mindestens in Höhe von € 25.000,-
§ 9 Mitwirkungspflicht
Zur erfolgreichen Durchführung dieses Vertrages ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und der Künstlerbetreuung zu gewährleisten. Die Parteien verpflichten sich insoweit, den Rahmen dieser Vereinbarung geregelten Verpflichtung nicht entgegen zu handeln.
§ 10 Nutzungsrechtsübertragung
Der Kunde überträgt der Künstlerbetreuung ausschließlich, räumliche, zeitliche und inhaltliche unbeschränkte Sämtliche Nutzungsrechte an Werken und Aufführungen, die im Rahmen einer Veranstaltung geschaffen werden. Für den Fall, dass der Kunde mit Zustimmung der Künstlerbetreuung andere Personen oder Firmen zur Aufgabenerfüllung hinzuzieht, wird der Kunde sicherstellen, dass entsprechende Rechtserklärungen abgegeben werden. Die Künstlerbetreuung ist versichert, dass sämtliche Werke, die im Rahmen einer Veranstaltung erstellt werden, frei von Rechten Dritter sind und die ungehindert, ausschließlich Nutzungsrechtsausübung einschließlich der Weiterübertragung durch die Künstlerbetreuung nicht tangiert wird. Der Kunde erhält die Künstlerbetreuung von Ansprüchen Dritter frei. Die Künstlerbetreuung ist berechtigt, die übertragenden Rechte auf Dritte ganz oder teilweise zu übertragen und Nutzungsrechte an den Rechten einzuräumen. Die Rechtseinräumung bleibt von der Beendigung eines Vertragsverhältnisses unberührt.
§ 11 Haftung / Schadensersatzansprüche
Der Kunde übernimmt die Haftung für die Sicherheit insbesondere der Künstler, der Musiker, Mitarbeiter, Hilfskräfte, Techniker, Manager und der Künstlerbetreuung im Allgemeinen. Die Haftung des Kunden gilt auch auf die in den Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen insbesondere Ton, Technik, Film, Instrumente etc. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Künstlerbetreuung wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, Nichterfüllung des Vertrages, unerlaubter Handlung, insbesondere auch wegen aller Personen und Sachschäden, und aller anderen Ersatzansprüche gegen die Künstlerbetreuung aus allen anderen denkbaren Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Künstlerbetreuung oder ihrer Erfüllungs- - oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. Bei schuldhafter Verletzung des Veranstalters (Kunden) ist der Künstler nicht zum Auftritt verpflichtet.
§ 12 Formvereinbarungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffene Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden, einschließlich der Aufhebungen der Schriftform bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch dann, wenn die Schriftform Bei Änderungen abgedungen werden soll.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag und alle daraus resultierenden Rechte und Pflichten unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland . Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich das Amtsgericht Wipperführt (Nordreihn Westfahlen) wenn der Kunde Vollkaufmann ist, oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat, oder der Kunde seinen Wohnsitz / Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertagsanbahnung (Anforderung eines Angebotes) aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt, oder der Kunde eine juristische Person des öffentlichem Rechtes ist oder zum Zeitpunkt der Klagehebung der Wohnsitz / Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kunden bekannt ist.
§ 14 Unwirksamkeit ( Salvatorische Klausel )
Sollte eine Bestimmung des Vertrages und / oder der allgemeinen Geschäftsverbindungen unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages / der allgemeinen Geschäftsverbindungen nicht berührt. Beide Parteien verpflichten sich, in diesem Fall unverzüglich eine rechtwirksame Regelung herbeizuführen, die den wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Reglung möglichst nahe kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Künstler/Produzenten
1. Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung des über die Domain www.silverdome-rock.com zu erreichenden Dienstes der Silverdome Entertainment (nachfolgend S.E. genannt) und sind gültig für Künstler, welche S.E. kostenlos Musikdateien zur Verwendung als Download auf www.silverdome-rock.com zur Verfügung stellen.
Mit der Übermittlung(Upload) einer Musik-Datei an S.E. erklärt sich der Benutzer (nachfolgend "Künstler" genannt) mit den hier aufgelisteten Geschäftsbedingungen einverstanden. Nebenabreden und Abweichungen von den AGB (inklusive der Abweichung von der Schriftform) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
S.E. behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Künstler per E-Mail zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Sofern der Künstler nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieser E-Mail widerspricht, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.
S.E. wird den Künstler in der E-Mail mit den geänderten Bedingungen, auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
2. Leistungsumfang/Rechteeinräumung
S.E. bietet dem Künstler die Möglichkeit, digitale Dateien mit Audioinhalten des Künstlers und zusätzliche Informationen über den Künstler auf der Internetseite www.silverdome-rock.com zu erreichenden Dienste unentgeltlich zu präsentieren. Der Nutzer kann diese Dateien somit unentgeltlich per Download erwerben.
Der Künstler übermittelt S.E. via Internet an die Adresse http://www.silverdome-rock.com die entsprechende Datei im Format MP3, Stereo, 44.1 kHz, 128 oder 192 kpbs, 16 Bit nebst vollständigen und korrekten Angaben wie Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse.
Die Datei wird von S.E. geprüft und, sofern die Datei die redaktionellen und technischen Anforderungen von S.E. genügt, auf der Internetseite www.silverdome-rock.com präsentiert sowie zum unentgeltlichen Download zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf Aufnahme auf die Seite www.silverdome-rock.com besteht nicht.
Mit zusätzlichen Dateien kann der Künstler neben der Musik auch Texte und Grafiken zur Verfügung stellen, welche Informationen über die jeweiligen Künstler bieten (Beispiel: Biographie, Discographie etc.).
S.E. wird diese Informationen, so wie vom Künstler übermittelt, sofern sie den redaktionellen und technischen Anforderungen von S.E. nach entsprechender Prüfung genügen, ebenfalls auf der Internetseite www.silverdome-rock.com präsentieren. Ein Anspruch auf Aufnahme auf die Seite www.silverdome-rock.com besteht nicht. Weiter ist, sofern gewünscht, eine Verlinkung zur Homepage des Künstlers möglich, sofern dieser nicht direkt mit einem Veranstalter (Kunden) von S.E. direkt und unter Umgehung von S.E. als rechtmäßigen Vermittler auf Provisionsbasis nach vertraglicher Festlegung seitens Künstler und Veranstalter beiderseitig, handelt oder solches beabsichtigt zu tun.
Der Künstler ermächtigt S.E., die Dateien mit einer geeigneten Signatur zu versehen, die S.E. die Dokumentation des Downloads ermöglicht. Ansprüche des Künstlers auf Herausgabe der mit der Nutzung der Signatur erhobenen Daten bestehen nicht.
Der Künstler sichert zu, dass sämtliche von ihm gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und die zu Verfügung gestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind. Er wird S.E. freihalten von jeglichen Ansprüchen, die Dritte an S.E. stellen. Dieser Freihalteanspruch umfasst auch etwaige Rechtsverfolgungs- und/oder Rechtsverteidigungskosten.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen S.E. und dem Künstler über die Präsentation der Dateien und der Info-Materialien nach Maßgabe dieser AGB kommt zustande, wenn S.E. die vom Künstler zur Verfügung gestellte Datei und Materialien auf der Internetseite www.silverdome-rock.com präsentiert.
Im Verhältnis zum Nutzer ist Vertragspartner immer der Künstler.
4. Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA)
Der Künstler sichert hiermit gegenüber S.E. ausdrücklich zu, keine entsprechenden Verträge mit Verwertungsgesellschaften, insbesondere der GEMA geschlossen zu haben.
5. Haftung
S.E. gewährleistet nicht, dass die Internetseite zu jeder Zeit ohne Unterbrechung, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei zur Verfügung steht. S.E. übernimmt keine Gewährleistung für Ergebnisse, die durch die Nutzung der Seite erzielt werden können und bezüglich der Richtigkeit und Zuverlässigkeit der im Rahmen der Seite erhaltenen Informationen. S.E. gewährleistet auch nicht, dass die für die Seite genutzte Hard- und Software zu jeder Zeit fehlerfrei arbeitet oder dass etwaige Fehler in der Hard- oder Software korrigiert werden.
S.E. haftet nicht für das Verhalten von Nutzern oder sonstigen Dritten oder für Inhalte oder Erklärungen, die von Nutzern oder sonstigen Dritten im Rahmen des Services weitergegeben werden. S.E. haftet auch nicht für Schäden, die aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Seite entstehen. Insbesondere haftet S.E. nicht für Kosten, die im Zusammenhang mit erhaltenen Nachrichten oder sonstigen Transaktionen oder aus der Veränderung der Eingabe von Daten entstehen. S.E. haftet auch nicht für Schäden, die aus der Unterbrechung, zeitweiligen Aussetzung oder einer Beendigung der Seite entstehen.
S.E. behält sich das Recht vor, den Zugang zur Internetseite www.silverdome-rock.com zur Durchführung von Wartungsarbeiten vorübergehend einzustellen.
S.E. übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der vom Künstler übermittelter Informationen oder ihre zeitnahe und fehlerfreie technische Übermittlung.
Der Künstler garantiert, dass die von ihm überlassenen Dateien und Info-Materialien frei sind von Rechten Dritter und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Er stellt S.E. frei und klaglos, wenn Ansprüche von Dritten in Zusammenhang mit der vertraglichen Verwendung der genannten Gegenstände erhoben werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche von S.E. bleiben von dieser Haftung unberührt.
S.E. verweist via Hyperlinks auf andere Internetseiten, auf deren Inhalt und Gestaltung S.E. keinen Einfluss hat. Diese Hyperlinks sind lediglich eine Zugangsvermittlung zu fremden Inhalten oder Produkten. Für Form und Inhalt dieser verlinkten Internetseiten übernimmt S.E. keine Haftung. Sofern S.E. Kenntnis davon erhält, dass Internetseiten, auf die verwiesen wird, dem geltenden Recht widersprechen, wird S.E. nach Prüfung der Sachlage den entsprechenden Hyperlink entfernen.
S.E. haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Begrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf Pflichtverletzungen von S.E. oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
S.E. haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, es sei denn, diese Schäden beruhen auf grob fahrlässiger Pflichtverletzung von S.E. oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Außer bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung von S.E. ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
6. Gewährleistung
Bei Zugriff auf elektronische Dateien durch Nutzer zur unentgeltlichen Verwendung ist die Haftung von S.E. ausgeschlossen, da der Vertragsschluss direkt zwischen Künstler und Nutzer erfolgt.
7. Datenschutz
Der Künstler erklärt durch Übermittlung der Datei und etwaiger Zusatzinformationen sein Einverständnis damit, dass S.E. die damit in Verbindung stehenden persönlichen Daten speichern, verarbeiten und benutzen kann, um die hier beschriebene Dienstleistung durchzuführen. Einige dieser Daten werden zur Abwicklung des Auftrags an Dritte weitergegeben. Auf schriftliche Anfrage erhält der Künstler von S.E. unentgeltlich eine Aufstellung der zu dem Künstler gespeicherten Daten. Unzutreffend gespeicherte Daten korrigiert S.E. auf schriftlichen an die im Impressum genannte Adresse gerichteten Wunsch. Soweit der Künstler S.E. gegenüber in eine nicht schon gesetzlich zulässige Nutzung seiner persönlichen Daten einwilligt, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden.
8. Sperrung des Künstlers
S.E. kann den Künstler sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass der Künstler gegen diese AGB verstoßen hat, oder wenn S.E. ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat.
9. Laufzeit
Der Vertrag kann von beiden Seiten hinsichtlich der unentgeltlichen Leistung ordentlich ohne jegliche Frist, per E-mail gekündigt werden.
Die gesetzlichen Vorschriften über die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.
10. Sonstiges
Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen S.E. und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist ausschliesslich Heidelberg, BaWü.
|